Du beginnst Dein Studium voller Freude mit der Absicht, dies erfolgreich zu Ende zu bringen. Du möchtest in diesem Bereich später mal arbeiten und die Inhalte entsprechen Deiner persönlichen Leidenschaft. Dennoch kann es vorkommen, dass das Studium nicht den gewünschten Verlauf nimmt. Eine unangenehme Prüfung kann bereits dafür sorgen, dass Dein Studium aus der Bahn geworfen wird.

Im schlimmsten Fall droht die Zwangsexmatrikulation und Du wirst von diesem Studium ausgeschlossen. Du stehst ohne Abschluss da und hast das Gefühl, dass all die aufgewendete Zeit verschwendet war. Stehst Du gerade vor einer schier unüberwindbaren Hürde und droht die Zwangsexmatrikulation, solltest Du nicht die Nerven verlieren.

In diesem Ratgeber erfährst Du, wie Du mit dieser Situation umgehst und eine sinnvolle Lösung findest.

Welche Gründe gibt es für die Zwangsexmatrikulation?

Weshalb die Zwangsexmatrikulation droht, hängt von den Bedingungen der Universität ab. Meist sind mangelnde Studienleistungen dafür verantwortlich, dass der Ausschluss bevorsteht. Dies kann etwa sein, weil Du zu oft eine Prüfung nicht bestanden hast oder nicht die geforderte Anzahl an Credits innerhalb eines festgelegten Zeitraumes erreicht hast.

Mit der Bologna-Reform und der Umstellung auf das Bachelor & Master-System sind neue Anforderungen an das Studium entstanden. Es wird strenger darauf geachtet, dass Studierende ihre Leistungen erbringen und es ist immer seltener möglich, als Dauerstudent eingeschrieben zu sein.

Prüfung - Studium
Bestehst Du eine Prüfung häufiger nicht, droht der Ausschluss vom Studium

Wie genau die Anforderungen sind, musst Du Deiner Prüfungsordnung entnehmen. In den meisten Fällen stellt es noch kein Problem dar, falls Du mal eine Klausur nicht bestehst und kannst diese ohne Weiteres wiederholen. Jedoch solltest Du genau nachschauen, wie häufig Du eine Prüfung wiederholen darfst und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

Andere Gründe für die Zwangsexmatrikulation können unbezahlte Rechnungen sein. Das Studium ist in Deutschland zwar relativ günstig, dennoch werden jedes Semester Gebühren erhoben. Begleichst Du diese nicht, kann ebenfalls der Ausschluss vom Studium drohen. Da die Semestergebühren sich meist in einem Bereich von wenigen hundert Euro befinden, solltest Du alles daran setzen, diese Geldmittel zur Verfügung zu haben.

Auch Dein Verhalten kann zu einer Zwangsexmatrikulation führen. Benimmst Du Dich während der Lehrveranstaltungen daneben, störst die Vorlesungen oder wirst sogar gewalttätig, kannst Du von der Universität verwiesen werden. Zwar sollten die Studierenden sich in einem Alter befinden, an denen solche Umgangsformen nicht mehr gepflegt werden. Es kann aber dennoch zu Konflikten und gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen. Vor allem bei Uni-Partys sollte darauf geachtet werden, dass der Alkoholkonsum nicht ausartet und die Kontrolle nicht verloren wird.

Welche Konsequenzen drohen?

Stehst Du kurz vor dem Ausschluss von der Universität, betrifft dies nicht nur das eigentliche Studium. Auch andere Bereiche des Lebens können davon betroffen sein und Dich vor einige Probleme stellen.

Erhältst Du BAföG oder andere Fördermittel, sind diese streng an das Studium gebunden. Ohne den Studentenstatus stehen Dir diese Mittel nicht mehr zu und die Zahlungen werden eingefroren. Gibst Du gegenüber den Geldgebern nicht an, dass Du zwangsexmatrikuliert wurdest, kann dies zu einer Rückzahlung der zu viel gezahlten Gelder führen. Es nützt also nichts einfach zu verschweigen, dass sich Dein Studentenstatus verändert hat.

Das Wohnen ist für einige Studenten ein leidiges Thema. Bezahlbare Wohnungen sind Mangelware und die Plätze im Wohnheim heiß begehrt. Hast Du einen günstigen Platz im Wohnheim erhalten, hängt dieser ebenfalls vom Studentenstatus ab. Denn diese Wohnungen sind nur für Studenten vorgesehen und Du wirst Dich zügig nach einer Alternative umsehen müssen.

Die Krankenversicherung ist ebenso ein wichtiger Punkt, den Du beachten musst. Bis zum Alter von 23 Jahren kannst Du Dich bei Deinen Eltern mitversichern lassen. Bist Du bereits älter, musst Du selber für Deine Krankenversicherung aufkommen und die Beiträge leisten.

Zudem fallen sämtliche Vergünstigungen und Veranstaltungen der Universität weg. Du wirst zum Beispiel nicht mehr so einfach an den Sportkursen teilnehmen, günstiger in das Kino kommen und der Anspruch auf das Semesterticket erlischt. Damit wird eine wesentlich höhere finanzielle Belastung auf Dich zukommen.

Wege, die Zwangsexmatrikulation zu verhindern

Gefällt Dir das Studium und Du möchtest es in jedem Fall weiterverfolgen, gibt es unterschiedliche Wege, der Zwangsexmatrikulation zu entkommen. Gehe aber tief in Dich, um zu prüfen, ob es nicht andere Studiengänge gibt, die Dir eher liegen und Dich nicht vor solchen Problemen stellen.

Ist die Zwangsexmatrikulation berechtigt?

Die Universität ist geprägt von Dienstvorschriften und einer hohen bürokratischen Komplexität. Nicht immer ist eine Zwangsexmatrikulation berechtigt und insbesondere wenn diese aufgrund einer Prüfungsleistung droht, solltest Du versuchen dies zu verhindern.

Hierfür ist es hilfreich, wenn Du den Termin zur Klausureinsicht wahrnimmst. Dort wirst Du vielleicht noch den ein oder anderen Punkt entdecken, der Dir zum Bestehen gefehlt hat. Eventuell ist der Prüfer auch hilfsbereit und bietet Dir an, mit einer mündlichen Nachprüfung die Prüfung doch noch zu bestehen. Professoren und deren Mitarbeiter sind auch nur Menschen und falls Du Deine Situation schilderst, können Dir diese beratend zur Seite stehen.

Härtefallantrag

Gibt es gute Gründe, weshalb die Leistungen im Studium nicht den Anforderungen entsprechen? Ist ein naher Verwandter verstorben oder leidest Du unter gesundheitlichen Problemen?

Mit einem Härtefallantrag kannst Du schildern, weshalb die Probleme im Studium aufgetreten sind. Allerdings sollten diese gut nachvollziehbar sein und nahegelegt werden, dass Deine Situation sich mittlerweile gebessert hat.

Machst Du etwa den stressigen Nebenjob für Dein schlechtes Abschneiden verantwortlich, wird es unwahrscheinlich sein, dass Deinem Härteantrag stattgegeben wird. Beschreibst Du hingegen, dass Du die Trauerphase bewältigt hast, wirst Du wahrscheinlich zur Prüfung wieder zugelassen und kannst diese nochmals ablegen.

Dich selber exmatrikulieren

Bestehst Du eine Klausur zu häufig nicht, wirst Du für alle Studiengänge gesperrt, die dieses Modul beinhalten. Dies ist besonders problematisch, falls es sich um ein Grundlagen-Modul handelt. Bestehst Du etwa ein Mathe-Modul für Wirtschaftswissenschaften nicht, wird es schwer werden irgendwo BWL studieren zu können.

Um dieser Situation zuvorzukommen, kannst Du Dich selber exmatrikulieren und woanders einschreiben. Dort kannst Du von Neuem beginnen und die bisher absolvierten Module anerkennen lassen. Vielleicht liegt Dir das Mathe-Modul an der neuen Universität viel besser und Du hast keine Probleme dieses zu bestehen?

Gerichtsverfahren

Am aufwändigsten und mit hohen Kosten verbunden ist das gerichtliche Vorgehen gegen die Zwangsexmatrikulation. Konntest Du mit Deinem Härteantrag nicht überzeugen und wurde die Exmatrikulation ausgesprochen, kannst Du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Der Vorteil hierbei ist, dass die Exmatrikulation während des Gerichtsverfahrens noch nicht rechtskräftig ist. Du bist also weiterhin Student und kannst an den Prüfungen teilnehmen. Sei Dir jedoch bewusst, dass dieser Weg nur der letzte Schritt sein darf und mit einem hohen Aufwand verbunden ist.

Wie Du mit der Zwangsexmatrikulation umgehst

Studium - Zwangsexmatrikulation
Auch mit einem abgebrochen Studium werden Dir genügend Möglichkeiten offenstehen, um Deine angestrebte Karriere zu verfolgen

Ließ es sich nicht vermeiden und Du wurdest zwangsexmatrikuliert, könnte eine gewisse Panik einsetzen. Was solltest Du tun und welcher Weg bietet sich für Dich an?

Als erste Anlaufstelle lohnt es sich die Studienberatung aufzusuchen. Diese können Dir aufzeigen, welche Karrieremöglichkeiten Dir weiterhin offen stehen und wie Deine Zukunft ausschauen könnte.

Um kurzfristig den finanziellen Bedarf zu sichern ist ein Besuch bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Dort kannst Du eine „Unterstützung der Sicherung des Grundbedarfes“ beantragen. Dies gibt Dir Zeit, um über Deinen weiteren Karriereweg nachzudenken.

Nun kannst Du Dich entscheiden, ob nicht ein verwandtes Studium interessant sei. Hierbei musst Du genau auf die Prüfungsordnung und die Studieninhalte schauen. Ein Studium ist trotz der Zwangsexmatrikulation möglich, insofern die nicht-bestandene Prüfungsleistung nicht Bestandteil des neuen Studiums ist. Ein Fachwechsel ist also durchaus möglich.

Hast Du bisher Wirtschaftsingenieurwesen studiert und bist mit dem technischen Anteil nicht zurechtgekommen, kann es sich lohnen die reine BWL oder ein anderes wirtschaftliches Studium aufzunehmen. Die absolvierten Module kannst Du Dir anerkennen lassen und der „Knick“ in Deinem Lebenslauf ist überschaubar. Auf diese Weise wirst Du trotz Zwangsexmatrikulation ein Studium abschließen können.

Auch ohne Studium kannst Du eine zufriedenstellende Karriere einschlagen. Vielleicht gibt es Ausbildungsberufe, die Dir eher zusagen?

Der Abbruch des Studiums muss kein Karriere-Aus bedeuten und Deinen Lebenslauf beeinträchtigen. Immerhin hast Du auch in den bisherigen Semestern Wissen erworben, welches Du hervorheben kannst. Damit wirst Du auch in Zukunft die Chance haben, in Deinem Traumberuf zu arbeiten. Eine Zwangsexmatrikulation bedeutet mitnichten, dass Du Dir Deine berufliche Zukunft verbaut hast. Es kommt aber darauf an, wie Du mit ihr umgehst und Deine weitere Karriere verfolgst.

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