Das Studium ist mit einigen Herausforderungen gespickt. Kaum jemand wird es schaffen, die Prüfungen direkt auf Anhieb zu meistern. In jedem Studiengang wird es Module und Leistungen geben, die Dir weniger liegen. Selbst mit jeder Menge Lernen wirst Du es nicht immer vermeiden können, dass eine Prüfung nicht bestanden wird.

In den meisten Prüfungsordnungen ist festgeschrieben, dass bis zu drei Versuche pro Prüfung zulässig sind. Erhältst Du das Ergebnis der Zweitprüfung und fällt diese weniger zufriedenstellen für Dich aus, wirst Du alles daran tun den Drittversuch zu bestehen.

Doch die Nervosität und der Druck könnte zu hoch sein und selbst der Drittversuch wird nicht bestanden. Welche Folgen hat dies nun für Dein Studium und welche Möglichkeiten bleiben Dir?

Mögliche Folgen des nicht-bestandenen Drittversuchs

Zunächst solltest Du ganz genau Deine Situation prüfen und schauen, ob der Drittversuch tatsächlich zu einem endgültigen Nichtbestehen des Moduls führt. Hole Dir die Auskunft bei Deinem Studiengangsberater ein und kläre diesen über Deinen Sachverhalt auf. Erst wenn dieser bestätigt, dass die Prüfung endgültig als Nichtbestanden eingestuft wird, drohen Konsequenzen.

Sei Dir im Klaren darüber, was der nicht bestandene Drittversuch bedeutet. Das Studium besteht aus einer Vielzahl von Modulen. Innerhalb dieser gibt es Pflicht- und Wahlmodule die Du erfolgreich abschließen musst, um das Studium zu absolvieren.

Für jedes Modul hast Du in der Regel drei Versuche, um die Prüfung zu bestehen. Damit wird Dir ein gewisser Spielraum eingeräumt und falls Dir eine Prüfung mal nicht liegt, erhältst Du die Chance Dich besser vorzubereiten.

Eine Prüfung beim ersten Mal nicht zu bestehen sollte keine Konsequenzen nach sich ziehen. Du erhältst die Möglichkeit die Prüfung an einem späteren Termin zu wiederholen. Erst wenn die Prüfung beim zweiten oder dritten Mal nicht bestanden wird, könnte das Modul als „endgültig nicht bestanden“ gewertet werden. Aus dieser Bewertung ergeben sich mehrere Konsequenzen für Dein Studium.

Hast Du ein Modul endgültig nicht bestanden, kannst Du Dein Studium nicht mehr erfolgreich beenden. Du wirst exmatrikuliert und kannst diesen Studiengang nicht weiter verfolgen.

Dies gilt insofern, als es sich um ein Pflichtmodul gehandelt hat. Da das Pflichtmodul als zwingende Voraussetzung für das Erlangen des Abschlusses gilt, wirst Du das Studium nicht mehr fortsetzen können.

Anders sieht es in der Regel bei Wahlmodulen aus. Diese sind kein zwingender Bestandteil des Studiums, sondern wurden von Dir freiwillig gewählt. Das Nichtbestehen eines Wahlmoduls führt meist nur dazu, dass Du ein alternatives Modul belegen musst, um die notwendige Zahl an Credits zu erreichen. Du wirst aber nicht direkt vom Studium ausgeschlossen. Auch hier gilt, dass Du ganz genau die Prüfungsordnung studieren musst, ob solch ein Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlmodulen besteht.

Hast Du ein Pflichtmodul nicht bestanden folgt die Zwangsexmatrikulation. Damit wirst Du für diesen Studiengang an der Universität gesperrt und kannst diesen nicht erfolgreich zu Ende bringen.

Dies bedeutet aber nicht, dass all Deine Arbeit vergebens und umsonst war. Hast Du ein Modul endgültig nicht bestanden, wirst Du für alle Studiengänge gesperrt, die dieses Modul beinhalten. Damit bleibt Dir eine weitere akademische Karriere offen mit der Wahl eines anderen Studienganges. Der neue Studiengang darf begonnen werden, insofern das nicht bestandene Modul nicht Bestandteil des zukünftigen Studienganges ist.

Praktisch ist dies, falls Du ein sehr spezielles Modul im Drittversuch nicht bestanden hast. Hast Du etwa Wirtschaftsinformatik studiert und bist im Modul „Datenbanken“ gescheitert, wirst Du ohne Probleme die meisten wirtschaftlichen Studiengänge absolvieren dürfen. Du könntest einen Großteil Deiner bereits bestandenen Leistungen zum Beispiel im Studiengang der Betriebswirtschaftslehre anerkennen lassen und dieses in einem höheren Semester beginnen. Damit hält sich der „Schaden“ in Grenzen und Du kannst weiterhin eine akademische Karriere anstreben.

Dennoch gibt es noch weitere Wege, um mit dem Drittversuch umzugehen. Erfahre nun, wie Du der Zwangsexmatrikulation entgehst.

Prüfungsordnung studieren

Drittversuch - Prüfungsordnung
Jede Prüfungsordnung enthält andere Vorschriften, wie mit einem Drittversuch umgegangen wird

Jede Universität hat ihre eigenen Regeln und ob das Nichtbestehen eines Drittversuches zwangsweise zur Exmatrikulation führt, solltest Du der Prüfungsordnung entnehmen. In manchen Studiengängen ist es zum Beispiel üblich, dass Versuche „annulliert“ werden können. So könnte Dir etwa die Möglichkeit eingeräumt werden, eine gewisse Anzahl an Versuchen rückgängig zu machen. Ob dies bei Dir eine Möglichkeit darstellt, musst Du der Prüfungsordnung entnehmen.

Innerhalb der Prüfungsordnung ergeben sich vielleicht auch weitere Hinweise, wie Du mit dem Drittversuch umgehen kannst. Eventuell werden dort bereits Möglichkeiten eingeräumt, um das Modul doch noch zu bestehen.

Prüfungseinsicht

Hast Du Dein Ergebnis erhalten, musst Du dies nicht stillschweigend hinnehmen. Prüfer sind auch nur Menschen und haben bei der Bewertung der Klausur einen gewissen Spielraum oder es können Fehler vorkommen. Daher lohnt es sich nach Bekanntgabe der Noten die Prüfungseinsicht wahrzunehmen.

Dort kannst Du Deine Prüfung nochmals ganz genau kontrollieren und schauen, ob sich nicht doch noch der ein oder andere Punkt finden lässt. Prüfer können bei Deiner speziellen Situation etwas großzügiger vorgehen, sodass die Klausur doch noch als knapp bestanden eingestuft wird. Bleib jedoch ruhig und immer höflich, selbst wenn die Prüfer keine zusätzlichen Punkte anerkennen möchten.

Härtefallantrag

Gab es besondere Umstände, die dazu geführt haben, dass die Prüfung nicht bestanden wurde? Oftmals lässt die Prüfungsordnung einen Härtefallantrag zu. Ist dieser erfolgreich, wirst Du ein weiteres Mal zur Prüfung zugelassen und kannst diese absolvieren.

Nutze die Chance, um solch einen Antrag auszufüllen. Es muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen, der einem Härtefall entspricht. Dies kann etwa eine Krankheit oder ein Todesfall in der Familie sein. Diese Vorfälle könnten Deine Leistungsfähigkeit einschränken, sodass dem Härtefallantrag stattgegeben wird.

Weitere mündliche Prüfung

Hast Du das Gefühl den Inhalt des Moduls zu verstehen aber dies nicht im Rahmen einer schriftlichen Prüfung wiederzugeben, könntest Du das Gespräch mit dem Verantwortlichen suchen und um eine mündliche Ergänzungsprüfung bitten. Damit würde die Bewertung des Moduls nicht zu 100% auf Grundlage der schriftlichen Prüfung beruhen, sondern auch die mündliche Leistung einbeziehen.

Bemühe Dich um ein Gespräch mit dem Prüfer und Frage diesen, ob die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung eingeräumt wird. Damit wirst Du zwar keine sehr gute Note mehr erreichen aber immerhin das Nichtbestehen verhindern. Hilfreich ist es zudem, wenn Du im Vorfeld bestimmte Schwerpunkte eingrenzen kannst und einen besseren Überblick über die mündliche Prüfung erhältst. Dann sind die Chancen zum Bestehen wesentlich höher.

Widerspruch & Klage

Wurden Dir von Seiten der Universität keine Möglichkeiten eingeräumt den Drittversuch zu wiederholen und mithilfe anderer Leistungen das Modul zu bestehen, könnte ein Widerspruch zum Erfolg führen. Hierfür musst Du einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen.

Den Widerspruch musst Du gut begründen und etwa auf die Durchführung der Prüfung oder der Bewertung verweisen. Sind dort Mängel zu erkennen, könntest Du zu einer weiteren Prüfung zugelassen werden. Wie erfolgreich solch ein Widerspruch ist, hängt im Wesentlichen von Deiner Begründung ab. Du solltest Dich also gut vorbereiten und juristischen Rat suchen, um die Erfolgschancen auszuloten und keine Fehler zu begehen.

Der Widerspruch wird von Seiten des Prüfungsausschusses bewertet. Wurde der Widerspruch abgelehnt bleibt Dir die Option weitere Rechtsmittel einzulegen. Dann ist der Gang vor dem örtlichen Verwaltungsgericht notwendig, um die Rechtmäßigkeit der Prüfung anzufechten.

Das Klageverfahren sollte jedoch nur das letzte Mittel darstellen und ist mit einigem Aufwand verbunden. Der Vorteil ist immerhin, dass Du bis auf Weiteres immatrikuliert bleibst, bis das Klageverfahren abgeschlossen ist. Wäge genau ab, ob die Kosten für Dich sinnvoll erscheinen und die Klage erfolgversprechend ist.

Fazit

Einen Drittversuch nicht zu bestehen könnte eine persönliche Niederlage für Dich bedeuten. Du hast einigen Aufwand betrieben, um die Inhalte zu verstehen und die Prüfung erfolgreich abzulegen. Doch am Tag der Prüfung erhältst Du die Aufgaben und hast direkt ein schlechtes Gefühl. Bei der Bekanntgabe der Noten erhältst Du die Gewissheit, dass Du selbst im dritten Versuch die Prüfung nicht bestanden hast. Dies muss noch nicht das Ende Deiner akademischen Karriere sein.

Nimm die Prüfungseinsicht wahr und sprich mit den Verantwortlichen, ob eine alternative Leistung abgelegt werden kann. Dann wirst Du das Modul doch noch bestehen können.

Rechtsmittel liegen in Form des Härtefallantrags, des Widerspruches und des Klageverfahrens vor. Entscheide für Dich, ob sich dieser Aufwand lohnt und Du diesen Weg bestreiten willst. Den Härtefallantrag solltest Du in jedem Fall stehen, aber ob sich der Widerspruch oder eine Klage lohnt, musst Du selber begründen.

Im „schlimmsten“ Fall bleibt Dir noch der Studiengangwechsel offen. Dann kannst Du einen verwandten Studiengang wählen, in welchem das Modul nicht vorkommt, Du aber einen Teile Deiner bisherigen Leistungen anerkennen lassen kannst.

Ansonsten bleibt es Dir noch frei einen ganz anderen Karriereweg einzuschlagen. Vielleicht wirst Du mit einer Ausbildung am Ende glücklicher und eher einen Beruf finden, der zu Dir passt?

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