Eigentlich sollten Finanzdienstleistungsinstitute nur das Beste der Anleger im Sinn haben. Sie sollten verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen und den Nutzen des Kunden in den Vordergrund stellen.
Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass manche Finanzdienstleister eher aus Eigeninteresse handeln. Sie möchten möglichst viel Gewinn für sich erzielen und die Interessen des Kunden wurden in den Hintergrund gestellt.
Um dies zu verhindern und einen Schutz der Anleger zu gewährleisten, wurde Orderausführungsgrundsätze geschaffen. Mit diesen hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger eher gewahrt wird.
Doch was bedeutet die Best-Execution nun genau?
Rechtliche Voraussetzungen und Beschreibung
Mit der Best Execution wird besagt, dass stets das beste Ergebnis für den Kunden erzielt werden soll. Hat dieser keine Weisungen gegeben und das Geld dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen überlassen, muss dieses die Auftragsausführung nach bestimmten Grundsätzen vollziehen.
Die Grundsätze sind etwa nicht selbst auferlegt, sondern vom Gesetzgeber geschaffen. Diese sind im §33a des Wertpapierhandelsgesetzes verankert. Die Finanzinstitute sind dazu verpflichtet sich an dieser Best-Execution Policy zu halten. Mindestens einmal im Jahr findet eine Überprüfung statt, ob die Anforderungen erfüllt wurden.
Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss dem Kunden gegenüber generell eine deutliche Warnung dahingehend aussprechen, dass es durch Weisungen zu einer Ausführung kommen kann, die nicht ihren Grundsätzen einer bestmöglichen Ausführung entspricht (§ 33a WpHG).
Die Best Execution greift normalerweise dann, wenn der Kunde keine Anweisungen liefert. Doch auch wenn der Kunde besagt, wie Ausführungen durchzuführen sind, kann die Best Execution ins Spiel kommen. Erscheinen die Weisungen des Kunden nicht zum besten Ergebnis zu führen, obliegt es dem Finanzinstitut den Kunden zu warnen.
Der Finanzdienstleister muss eine bestmögliche Orderausführung im Sinne des Kunden vollziehen. Dafür findet eine Bewertung hinsichtlich unterschiedlicher Kriterien statt, um das beste Ergebnis für den Kunden zu erzielen.
Kriterien der Best Execution
Im Folgenden wird dargestellt, welche Eigenschaften von Brokern berücksichtigt werden müssen, wenn eine Order im Sinne der Best Execution ausgeführt wird.
Ausführungsplätze
Hat der Kunde keine Angaben darüber gemacht, wo der Handel stattfindet und welche Ausführungsplätze in Frage kommen, sind im §33a WpHG die wichtigsten Plätze aufgelistet. Der Dienstleister muss seine Entscheidung für einen bestimmten Ausführungsplatz begründen und die Faktoren benennen, die für die Wahl ausschlaggebend waren.
Die folgenden Ausführungsplätze sind im §33a WpHG aufgelistet:
- Organisierte Märkte (Börse)
- Market Maker
- Multilaterale Handelssysteme
- Sonstige Liquiditätsgeber
- Vergleichbare Einrichtungen in Drittstaaten
Generelle Grundsätze zur Auftragsausführung
Wie die Order für den Kunden ausgeführt wird, hängt von verschiedenen Merkmalen ab. Zur Beurteilung werden mehrere Kriterien herangezogen, mit denen das bestmögliche Ergebnis erzielt werden soll.
Für Privatanleger bedeutet dies vor allem, dass der Preis entscheidend ist. Hierbei muss der Gesamtpreis betrachtet werden. Dieser setzt sich aus dem Kurs und den weiteren Kosten für die Ausführung zusammen. Der Preis wird für Privatanleger daher als ausschlaggebender Faktor gesehen.
Insgesamt werden die folgenden Kriterien für die Auftragsausführung berücksichtigt:
- Kurs/Preis
- Nebenkosten der Transaktion
- Ausführungsgeschwindigkeit
- Ausführungswahrscheinlichkeit
- Umfang und Art des Auftrags
- Sonstige Aspekte
Die einzelnen Kriterien und deren Bewertung wird zudem an bestimmte Cluster gebunden. Für Aktien im Inland können andere Bewertungsmaßstäbe angelegt werden als etwa für Aktien im Ausland oder für Anleihen.
Informationen für den Kunden
Wie die jeweilige Execution Policy des Finanzdienstleisters ausgestaltet ist, muss dem Kunden mitgeteilt werden. In dieser wird der Kunde darüber informiert, wie die stark die einzelnen Faktoren gewichtet werden und in dem Sinne für die Ausführung relevant sind.
Außerdem werden die üblichen Ausführungsplätze aufgeführt, an denen das Wertpapierdienstleistungsunternehmen für gewöhnlich tätig ist.
Weiterhin ist ein Disclaimer enthalten, der bei konkreten Anweisungen des Kunden als Warnung zu verstehen ist. Verstoßen die Anweisungen des Kunden gegen die gültige Execution Policy, handelt dieser nach eigenem Risiko und die Order wird nicht gemäß der Best Execution ausgeführt. Damit wird dem Kunden ein gewisses Maß an Eigenverantwortlichkeit eingeräumt, falls dieser selber bestimmen möchte, nach welchen Kriterien der Wertpapierhandel ablaufen soll.
Überprüfbarkeit
Die Best Execution soll nicht nur die Interessen des Kunden wahren, sondern auch zu einer höheren Transparenz führen. Es soll für Außenstehende nachvollziehbarer sein, weshalb bestimmte Entscheidungen getroffen wurden.
Daher spielt die Überprüfbarkeit und die Einhaltung der Richtlinien eine große Rolle. Der Kunde hat die Möglichkeit nach §33a VII WpHG einen Nachweis darüber zu erhalten, ob die Execution Policy eingehalten wurde.
Um die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen ist eine ausführliche Dokumentation notwendig. Der Kunde muss seine ausdrückliche Zustimmung zur Execution Policy geben. Diese befinden sich meist in den AGB des jeweiligen Dienstleisters.
Für eine nachträgliche Kontrolle müssen alle Aufzeichnungen über die Orderannahme, Orderausführung, Orderabwicklung und Kundeninformationen fünf Jahre aufbewahrt werden. Behörden dürfen auf diese Aufzeichnungen zugreifen und es muss sichergestellt sein, dass die Daten nicht manipuliert werden können.
Best Execution im Sinne des Kunden
Damit ist unter dem Begriff der Best Execution eine Handlungsempfehlung für Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu verstehen. Diese sollen nach transparenten Merkmalen handeln und zu einem bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führen.
Mit diesem Instrument versucht der Gesetzgeber das Machtgefälle zwischen Privatanleger und Dienstleister auszugleichen. Damit wird dem Kunden ein höherer Schutz geboten.
Aus diesem Grund sind die Vorschriften der Best Execution nicht anwendbar, wenn es sich um geeignete Gegenparteien im Sinne des §31b WpHG handelt. Diese befinden sich auf einem gleichen Niveau und benötigen den besonderen Schutz des Gesetzgebers nicht.
Somit sollen schwächere Parteien mithilfe der Vorschriften der Best Execution geschützt und das Handeln der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nachvollziehbar sein.